AGB's

Grundlagen:

Die von Makler zugestellte Angebotsunterlage sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Angebotsdaten an Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers und unter Bekanntgabe der vollständigen Anschrift des Dritten sowie unter Hinweis auf die provisionspflichtige Tätigkeit des Maklers, sonst haftet der Weitergebende persönlich für die Provision, die durch Umgehung des Maklers ausfällt. Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Die Objektbesichtigungen und Preisverhandlungen sind ausschließlich mit dem Makler durchzuführen.

Haftungsausschluss:

Die Objektbeschreibung beruht sich auf Angaben des Eigentümers, Vermieters, Verwalters bzw. sonstigen Verfügungsberechtigten. Für Angabenrichtigkeit und Vollständigkeit wird vom Makler keine Haftung übernommen.

Angebotbekanntmachung:

Sollte die Angebotsdaten dem Interessenten bereits bekannt sein so ist dem Makler, unter genauer Angabe der Bezugsquelle, unverzüglich davon Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht binnen einer Frist von 3 Tagen, so gilt der Nachweis unwiderleglich als durch Makler erbracht.

Provisionen:

Für der Nachweis des Kaufvertrages oder Kaufobjektadressemitteilung ist die Vermittlungsprovision von 5,0% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Käufer / Erwerber zu zahlen. Für der Nachweis des Mietvertrages oder Mietobjektadressemitteilung gilt eine Vermittlungsprovision zur: Privatnutzung von 2,0 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; zur Gewerblichen Nutzung von 3,0 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Die Vermittlungsprovision ist sofort nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, eines Miet- oder Pachtvertrages bzw. bei Zuschlag in der Zwangsversteigerung verdient und fällig. Der Provisionsanspruch kann der Makler im Notarvertrag als eigenes Recht, unabhängig vom Vollzug des nachgewiesene Vertrages, sichern lassen. Die Vermittlungsprovision ist auch dann zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag ( z.B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf usw.) oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt. Der Anspruch auf Vermittlungsprovision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Wird der Kauf / Mietinteressenten innerhalb von drei Jahren für ein Kauf / Mietobjekt mit dem Verkäufer oder Vermieter ein Kauf / Mietvertrag direkt abgeschlossen, so ist ebenfalls die Vermittlungsprovision zu bezahlen, wenn wird nachgewiesen das die Objektadresse dem Kauf / Mietinteressenten hat der Makler mitgeteilt.

Reservierung:

Eine Reservierungsvereinbarung zwischen Verkäufer/Vermieter, Makler und Käufer/Mieter wird abgeschlossen, wenn eine konkrete Kauf/Mietabsicht besteht und das Objekt gegen eine Zwischenbewerber gesichert werden soll. Bei Abschluss der Reservierungsvereinbarung wird eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 12 % des Vermittlungsprovision an den Makler fällig. Die gezahlte Aufwandsentschädigung wird mit der Höhe der fälligen Provision bei Abschluss des Kauf/Mietvertrages verrechnet. Tritt der Verkäufer/Vermieter vor dem Ende der Reservierung von seiner Verkaufs/Vermietungsabsicht zurück, so erhält der Käufer/Mieter die bereits gezahlte Aufwandsentschädigung zurück. Tritt der Käufer/Mieter von seiner Kauf/Mietabsicht zurück, so erhält der Käufer/Mieter die bereits gezahlte Aufwandsentschädigung nicht zurück.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit gesetzlich zulässig.